
Motorradführerschein
Motorradführerschein – Freiheit auf zwei Rädern erleben
Das Gefühl von Freiheit, der Fahrtwind im Gesicht und die Dynamik der Kurven – Motorradfahren fasziniert und begeistert. Ob entspannte Touren mit dem Roller oder sportliche Fahrten auf einer leistungsstarken Maschine, wir bieten Ihnen die passende Führerscheinklasse für Ihr Fahrziel. Unsere erfahrenen Fahrlehrer begleiten Sie sicher durch die Ausbildung und vermitteln Ihnen das notwendige Know-how, um mit Vertrauen und Fahrspaß auf den Straßen unterwegs zu sein.
Lassen Sie Ihren Traum Wirklichkeit werden – starten Sie jetzt Ihre Ausbildung!

A
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 24 Jahre
- 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne jegliche Beschränkung
- Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 15 kW Leistung (ab Mindestalter 21 Jahre)
- Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Doppelstunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- keine Sonderfahrten

A1
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Leistung
- Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
- Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW Leistung
- Die Klasse AM wird mit erteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

A2
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW Leistung, die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kW/kg betragen
- Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1
- Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahre:
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Vorbesitz Klasse A1 seit mind. 2 Jahren:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten

AM
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 15 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und 4 kW maximaler Leistung
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten

Mofa
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 15 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum
- Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten
- 90 Minuten Fahrausbildung
- Theorieprüfung
- keine praktische Prüfung

B196
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Was darf gefahren werden:
- Leichtkrafträder bis max. 125ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
- Keine Prüfung notwendig
- Ausbildungsumfang:
- 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht á 90 Minuten
- Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung á 90 Minuten
- Wichtig:
- Die Klasse B196 gilt NUR innerhalb Deutschlands
- Die Klasse A1 wird nicht erteilt, sondern die Schlüsselzahl B196 – daher ist kein prüfungsfreier Aufstieg möglich

B
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Oder 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge (außer Klassen A1, A2 und A) bis 3.500 kg zG
- Für maximal 8 Personen ausgelegt (plus Fahrer)
- Anhänger:
- Bis 750 kg zG
- Über 750 kg zG, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
- Die Klassen AM und L werden mit erteilt
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandschulung
- 4 Fahrstunden á 45 Minuten auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden á 45 Minuten bei Dämmerung / Dunkelheit

B197 (Schaltkompetenz)
- Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Bei begleitetem Fahren (BF17): ab 17 Jahren
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG (ausgenommen Klassen A1, A2 und A)
- Für maximal 8 Personen (plus Fahrer) ausgelegt und gebaut
- Anhänger bis 750 kg zG oder
- Anhänger über 750 kg, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
- Klassen AM und L werden mit erteilt
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Grundstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
(bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse: nur 6 Stunden) - 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
- Variable Anzahl praktischer Übungsstunden je nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überland (à 45 Minuten)
- 4 Fahrstunden Autobahn (à 45 Minuten)
- 3 Fahrstunden Dämmerung/Dunkelheit (à 45 Minuten)
- Mindestens 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) auf Schaltgetriebe-Fahrzeug
- 15-minütige Testfahrt inner- und außerorts
- Schaltkompetenzprüfung beim Fahrlehrer
- Praktische Prüfung kann auf Automatikfahrzeug absolviert werden

B96 (kleiner Anhänger)
- Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Bei begleitetem Fahren (BF17): ab 17 Jahren
- Vorbesitz der Führerscheinklasse B erforderlich
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
- Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
- Ausbildungsumfang:
- 2,5 Stunden Theorieunterricht à 60 Minuten
- 3,5 Stunden praktischer Unterricht à 60 Minuten
- Davon mindestens 1 Stunde (60 Minuten) praktische Übungen im öffentlichen Straßenverkehr
- Keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich
- Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule wird die Schlüsselzahl „96“ in den Führerschein eingetragen
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BE (großer Anhänger)
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
- Vorbesitz Klasse B
- Was darf gefahren werden:
- Kombinationen aus Kfz bis 3.500 kg zG und Anhänger bis 3.500 kg zG
- Ausbildungsumfang:
- Nur praktische Ausbildung und Prüfung
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) Überlandschulung
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

B78 (Automatik)
- Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Bei begleitetem Fahren (BF17): ab 17 Jahren
- Was darf gefahren werden:
- KEINE Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe
- Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG (ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A)
- Für maximal 8 Personen (plus Fahrer) ausgelegt und gebaut
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Grundstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
(bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse: nur 6 Stunden) - 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
- Variable Anzahl praktischer Übungsstunden je nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überland (à 45 Minuten)
- 4 Fahrstunden Autobahn (à 45 Minuten)
- 3 Fahrstunden Dämmerung/Dunkelheit (à 45 Minuten)

B Handicap
-
Wer benötigt einen Führerschein mit Handicap?
- Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, die das Fahren beeinflussen
- Die Fahreignung wird individuell geprüft
-
Voraussetzungen für den Führerschein mit Handicap
- Ärztliches Gutachten: Nachweis über die Fahrtauglichkeit
- Fahrtechnische Untersuchung: Überprüfung der Fahreignung durch Experten
- Spezielle Ausbildung: Angepasste Fahrstunden und Prüfungen
-
Anpassungen am Fahrzeug
- Sonderumbauten: Fahrzeug wird an die Bedürfnisse des Fahrers angepasst, z. B. durch Handgas oder Lenkhilfen
- Gutachten: Das umgebaute Fahrzeug muss zugelassen und geprüft werden
-
Einschränkungen und Auflagen
- Auflagen im Führerschein, z. B. Nutzung eines angepassten Fahrzeugs
- Regelmäßige Überprüfungen der Fahrtauglichkeit können erforderlich sein
-
Prüfung und Erlangung
- Theorie- und Praxisprüfung in einem angepassten Fahrzeug
- In einigen Fällen sind zusätzliche Sondergenehmigungen nötig

Autoführerschein
Mit dem Autoführerschein in der Hand eröffnen sich Ihnen völlig neue Möglichkeiten. Dieses Dokument ist weit mehr als eine Fahrerlaubnis – es ist Ihr Schlüssel zu uneingeschränkter Mobilität. Genießen Sie spontane Ausflüge, erkunden Sie neue Orte und erleben Sie die Unabhängigkeit, die Sie sich schon immer gewünscht haben.
Von der ersten Fahrt auf der Autobahn bis hin zu unvergesslichen Reisen durch beeindruckende Landschaften – Ihr Weg zu neuen Erlebnissen beginnt genau hier.
Starten Sie jetzt Ihre Fahrausbildung und machen Sie sich bereit für grenzenlose Freiheit auf der Straße!

LKW-Führerschein
Bereiten Sie sich darauf vor, eine zentrale Rolle im Transport- und Logistiksektor zu übernehmen. Mit dem LKW-Führerschein eröffnen sich Ihnen vielseitige Karrieremöglichkeiten in einer Branche, die auf gut ausgebildete Fahrer angewiesen ist. Ob im Fernverkehr über lange Distanzen oder in der zuverlässigen Belieferung von Unternehmen in urbanen Gebieten – als LKW-Fahrer tragen Sie maßgeblich zur Versorgung und Wirtschaft bei.
Diese verantwortungsvolle Tätigkeit bringt spannende Herausforderungen mit sich und bietet Ihnen eine sichere berufliche Perspektive.
Starten Sie jetzt Ihre Ausbildung und legen Sie den Grundstein für Ihre Zukunft hinter dem Lenkrad!

C1
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) über 3.500 kg bis 7.500 kg
- Anhängerregelung: zG nicht über 750 kg
- Für die Beförderung von maximal 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
- Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Fahrstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

C1E
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse C1
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zG
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zG
- Die zulässige Gesamtmasse beträgt in beiden Fällen 12.000 kg
- Die Klasse BE wird miterteilt, bei Vorbesitz D1 auch D1E
- Praktische Ausbildung bei Erweiterung von C1 auf C1E:
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Praktische Ausbildung bei C1/ C1E zusammen:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen (1 Solo, 3 Zug)
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen (1 Solo, 1 Zug)
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit (0 Solo, 2 Zug)
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

C
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) über 3.500 kg zG
- Für die Beförderung von maximal 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
- Anhängerregelung: zG bis max. 750 kg
- Die Klasse C1 wird miterteilt
- Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C1:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen (3 Solo, 5 Zug)
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen (1 Solo, 2 Zug)
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit (0 Solo, 3 Zug)
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

CE
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse C
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg zG
- Anhängerregelung: Das zulässige Gesamtgewicht darf über 750 kg sein.
- Die Klassen BE, C1E und T werden miterteilt, bei Vorbesitz D auch DE
- Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Praktische Ausbildung bei Erweiterung von C auf CE:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen (3 Solo, 5 Zug)
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen (1 Solo, 2 Zug)
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit (0 Solo, 3 Zug)

D
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 24 Jahre
- 20 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
- Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse, zur Beförderung von mehr als 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
- Es darf ein Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von 750 kg gezogen werden
- Klasse D1 wird miterteilt
- Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 18 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 von weniger als 2 Jahren:
- 45 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 22 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 14 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder C1 von mehr als 2 Jahren:
- 33 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 12 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von weniger als 2 Jahren:
- 14 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 16 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 6 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von mehr als 2 Jahren:
- 7 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Praktische Ausbildung bei Vorbesitz D1:
- 20 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

DE
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klassen B und D
Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse der Klasse D mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
- Die Klasse D1E wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 4 Übungsstunden á 45 Minuten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

Busführerschein
Sind Sie bereit für eine verantwortungsvolle Aufgabe auf der Straße? Mit dem Busführerschein eröffnen sich Ihnen neue berufliche Perspektiven im Personenverkehr. Übernehmen Sie die Verantwortung für die sichere und effiziente Beförderung von Fahrgästen und erleben Sie die Freude am Fahren eines Busses.
Werden Sie Teil eines Teams, das täglich dafür sorgt, dass Menschen zuverlässig ans Ziel kommen.
Starten Sie jetzt Ihre Ausbildung und werden Sie Experte hinter dem Steuer eines Busses!

Treckerführerschein
Entdecken Sie die Leistungsstärke und Vielseitigkeit landwirtschaftlicher Maschinen auf einem neuen Niveau. Ob bei der Feldarbeit, dem Transport schwerer Lasten oder auf ländlichen Wegen – der Traktor steht für Kraft und Zuverlässigkeit.
In Ihrer Ausbildung lernen Sie, dieses beeindruckende Fahrzeug sicher und souverän zu steuern.
Erleben Sie die Faszination des Treckern und erweitern Sie Ihre Möglichkeiten in der Landwirtschaft und darüber hinaus!

L
- Mindestalter 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
Was darf gefahren werden:
- Gabelstapler bis 25 km/h
- Zugmaschinen bis 40 km/h, mit zwei zulassungsfreien Anhängern bis 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
- Selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h
- Mofas bis 25 km/h
- Flurförderzeuge
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff

T
- Mindestalter 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
- Mindestalter 18 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis bis 60 km/h
Was darf gefahren werden:
- Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis 40 km/h (von 16 bis 18 Jahren) oder bis 60 km/h (über 18 Jahre).
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis max. 40 km/h; ein Anhänger darf mitgeführt werden, z.B. Mähdrescher, Kartoffelvollernter, alle Arten von Hächslern/Mähern, Rübenvollernter, Baggern und Raupen.
- Unimog (zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke) bis 40 km/h (16-18 Jahre), über 18 Jahre bis 60 km/h.
- Gabelstapler bis 25 km/h.
- Mofas bis 25 km/h.
- Die Klassen AM und L werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden abhängig von Fertigkeiten
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